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Grundausbildung

Neue Grundbildung in der Übersicht

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Bildungs- Verordnungen, Pläne und Ziele für die sieben Berufe im Berufsfeld Landwirtschaft in Kraft:

 

 

 

  • für die dreijährige Grundbildung, Stufe eidg. Fähigkeitszeugnis mit den Berufen Landwirt, Gemüsegärtner, Obstfachmann, Geflügelfachmann, Winzer und Weintechnologe.
  • für die zweijährige Grundbildung, Stufe eidg. Berufsattest (EBA) mit den Fachrichtungen Landwirtschaft, Spazialkulturen und Weinbereitung
  • Personen, die bereits über einen Berufsabschluss verfügen und im Jahr 2009 im Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe mit einer Zweitausbildung beginnen, absolvieren diese noch nach dem alten Reglement.

Marketing und Kommunikation

Die Website www.agri-job.ch besteht aus zwei Teilen:

  1. Der allgmeine Teil ist für eine Übersicht mit Informationen zu den Berufen und enthält Beschreibungen der Bildungswege, Portraits von Lernenden und berufsspezifische Lehrstellen verzeichnisse.
  2. Der Teil "Bildungsdokumente" bietet Lernenden, Berufsbildnern und den ARbeitsgruppen der OdA Agri AliForm Detailinformationen und Unterlagen zur direkten Verwendung.

Luzerner Merkblätter

Für die Grundbildung zum Landwirt(in) und Agrarpraktiker(in) gibt es für Lehrverhältnisse im Kanton LUzern ein "Grünes Merkblatt" mit diversen aktuellen Informationen, die für Lernende wie Berufsbildner von Interesse sind. Auf einem weiteren Informationsblatt sind wichtige Details über "Versicherungen für die landw. Berufsbildung im Kanton Luzern" aufgelistet. Speziell ist, dass im Kanton Luzern ein Unfall-Todesfallkapital (20'000.-) versichert ist, deren Prämien zulasten des Berufsbildungsfonds des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernversbandes LBS gehen.

Merkblatt 2011 für die Landwirtschaftliche Grundbildung

Der Lehrbetrieb
Für die drei landwirtschaftlichen Lehrjahre wird, auf einem anerkannten Lehrbetrieb, ein Lehrvertrag abgeschlossen. In der Regel werden die Lehrjahre auf verschiedenen Betrieben absolviert.

Auftrag des Lehrmeisters
Der Lehrling ist in den Familienkreis aufzunehmen und es ist für sein geistiges und körperliches Wohlbefinden bedacht zu sein. Der Lehrling ist gemäss Reglement auszubilden und mit allen praktischen Arbeiten vertraut zu machen. Der Lehrling besucht die  landwirtschaftliche Fachschule in Hohenrain oder Schüpfheim.

Pflichten des Lehrlings
Die Arbeiten sind gewissenhaft auszuführen und den Anordnungen des Lehrmeisters ist nach bestem Wissen und Können nachzukommen. Der Lehrling integriert sich in die Hausordnung der Lehrmeisterfamilie. Der Lehrling hat die landwirtschaftliche Berufsschule zu besuchen.


 Verzeichnis der Lehrstellen im Kanton Luzern

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