Berufsbildung
Innerhalb des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes LBV befasst sich die Fachkommission "Berufsbildung" mit allen wichtigen Angelegenheiten im Bezug auf die Bildung in der Landwirtschaft.
Seit 2008 besteht national ein Berufsbildungsfonds, für den der Bundesrat eine Allgmeinverbindlichkeit beschlossen hat. Das Inkasso erfolgt schweizweit über die Kantonalorganisationen. Der LBV hat durch Grundsatzbeschluss (DV 2008) dieses Inkasso durch Abzug bei den Direktzahlungen (basierend auf einer Leistungsvereinbarung mit dem lawa) geregelt. Gemäss LBV-Vorstandsbeschluss werden in den Jahren 2010 je Betrieb pauschal Fr. 16.00 plus je Hektare LN 80 Rappen einkassiert. Innerhalb der LBV-Rechnung wird eine Spezialrechnung "Berufsbildungsfonds" geführt.
Aktuelle Informationen zur landw. Berufsbildung, Lehrstellen usw. finden Sie bei folgenden Links:
- Lehrverträge
- Beiblatt zum Lehrvertrag der OdA Agrialform
- Bildungsbericht (Mitarbeitergespräch)
- offene Lehrstellen im Kanton Luzern
- Homepage der OdA Agrialiform
- Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsbildner
Dokumente vom Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
www.beruf.lu.ch:
Aufgabenbereich
Abgestützt auf das Basis-Reglement der LBV-Fachkommissionen verfolgt die FK Berufsbildung die Entwicklungen in der Aus- und Weiterbildung von Landwirten und Bäuerinnen. Sie bearbeitet die vom LBV-Vorstand zugewiesenen Themenbereiche und begleitet operative Aufgaben, welche der Berufsverband zu erfüllen hat.
Die FK Berufsbildung kann mit folgenden Aufgaben beauftragt werden:
- Interessensvertretung des LBV in Aus- und Weiterbildungsfragen in den Bereichen Landwirtschaft und "Hauswirtschaft" (inkl. Brückenjahr) auf kantonaler und nationaler Ebene
- Förderung und Bewerbung der Berufe "Landwirt", Hauswirtschaft mit Schwerpunkt Landwirtschaft und "Bäuerin" in Medien und Berufschauen
- Förderung und Stärkung des Ausbildungsplatzes "Familienhaushalt"
- Nomination des landw. Chefexperten zuhanden Vorstand
- Evaluation und Wahl der landw. Prüfungsexperten (unterstehen dem Chefexper- ten)
- Organisation von Lehrmeistertagungen zusammen mit dem Chefexperten und dem Amt für Berufsbildung
- Informationen gegenüber Lehrbetrieben, Lernenden und Oeffentlichkeit
- Begleitung der Administrationsaufgaben, welche dem LBV übertragen sind oder welche er von sich aus wahrnimmt.
