Corona

Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet, die Erreichbarkeit ist gewährleistet.

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband wünscht Ihnen gute Gesundheit.

Fragen & Antworten für die Landwirtschaft

Auf der Website des SBV finden Sie Fragen und Antworten für die Landwirtschaft zur aktuellen Corona-Krise.

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BLW - FAQ für die Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat auf seiner Website eine FAQ zu Corona und Landwirtschaft erstellt.
Das BLW geht in den FAQ unter anderem auf das Verhalten auf dem Betrieb bei Selbstquarantäne, den Umgang mit Besucherinnen und Besuchern sowie mit Nutztieren ein.

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Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen.

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband unterstützt pragmatisch im Rahmen seiner Möglichkeiten/Ressourcen. Kontakt aufnehmen via Personaltest@luzernerbauern.ch: Anliegen beschreiben, Kontakte angeben, Wir werden Sie anrufen oder via eMail antworten.

Mehr zum Stand des Wissens und dem Vorgehen finden Sie in der Medienmitteilung des SBV.

Hofläden dürfen offen bleiben

Der Verkauf von Lebensmitteln in Hofläden ist weiterhin möglich. Bei bedienten Läden sind die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu beachten.

> Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. März 2020

Tierarztbesuche auf Nutztierhaltungsbetrieben

Tierarztbesuche auf Nutztierhaltungsbetrieben dürfen/müssen nach wie vor durchgeführt werden, um kranken Tieren die notwendige Hilfe bieten zu können. Die Tierärzteschaft ist aber darauf angewiesen, dass sie von den Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter vorgängig zum Besuch darüber orientiert werden, ob sich auf dem Betrieb:

  • kranke Personen befinden, oder solche, die mit nachweislich kranken/positiv auf Coronavirus getesteten Personen Kontakt hatten
  • Risikopersonen befinden (über 65-jährig, Personen mit Vorerkrankungen wie Herzkrankheiten, Diabetes, Bluthochdruck, Immunerkrankungen, etc.)

Nur so können sich die Tierärztinnen und Tierärzte gut auf den Besuch auf dem Betrieb vorbereiten und allenfalls Schutzmassnahmen für sich selber, aber auch für die Nutztierhalterin und den Nutztierhalter treffen.

Gang zur Tierarztpraxis

Falls Sie in der Tierarztpraxis etwas abholen (z.B. Medikamente, Futter, etc.) oder vorbeibringen möchten (z.B. Milchproben, Kotproben, etc.), rufen Sie die Praxis vorgängig an fake rolex, damit diese alles Zur Abholung oder zum Empfang vorbereiten kann. Beachten Sie unbedingt auch die Verhaltensvorschriften, die die Tierarztpraxen eingeführt haben (z.B. nicht zu viele Personen in der Praxis, draussen warten, etc.).

Bitte helfen Sie auch mit, in jedem Fall die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (Hygienemassnahmen, soziale Distanz, etc.) so gut wie möglich umzusetzen.

Besten Dank im Namen der Tierärzteschaft des Kantons Luzern

Mögliche Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Kreditkasse

Die Landwirtschaftliche Kreditkasse Luzern informiert über mögliche Unterstützungsangebote inform von Überbrückungskrediten, Betriebshilfedarlehen und Gewährung von Ausfällen bei laufenden Agrarkrediten.

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