Der Bundesrat verabschiedete am 14. November 2018 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+). Bis Anfang März 2019 läuft nun die Vernehmlassung, bei welcher Kantone und Verbände ihre Rückmeldung abgeben können. Auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) wird zur Vorlage Stellung nehmen und damit versuchen, noch wichtige Änderungen herbeizuführen.
Verschiedene angedachte Anpassungen wird der LBV sicherlich kritisch hinterfragen. Zur Zeit erweckt diese Vorlage eher den Eindruck einer Sammlung verschiedener Wünsche aus verschiedensten politischen Lagern. So spricht man jetzt von einer ausreichenden Begrenzung der Nährstoffverluste und nicht mehr von einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz. Auch möchte man für bestimmte Gebiete spezifische Anforderungen zum Schutz von Ökosystemen festlegen. Hier gilt es, eine ausgewogene Interessenabwägung bereits in der Vernehmlassung zu machen. Weiter sollen die verschiedenen Vernehmlassungsantworten aufeinander abgestimmt werden, so dass die Zentralschweiz mit einer Stimme auf dem nationalen Parkett auftritt.
Haben Sie auch Anmerkungen zur Vorlage? Dann wenden Sie sich bitte an: Stefan Heller, Tel. 041 925 80 25, stefan.heller@luzernerbauern.ch
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