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Info für Luzerner Bäuerinnen und Bauern
 

Wichtige Information - Fahnen zur unnötigen Tierhaltungsinitiative

Geschätzte Bäuerinnen und Bauern


Die Luzerner Polizei hat bereits an verschiedenen Orten aufgefordert, die Fahnen der Kampagne zur unnötigen Tierhaltungsinitiative zu entfernen und bei Nichtbefolgen mit einem Strafverfahren gedroht. Daraufhin haben wir die Situation rechtlich abgeklärt. Zudem sind wir der Meinung, dass Fahnen auf privatem Grund an Gebäuden und Ställen zulässig sind.


Ein Rechtsanwalt des SBV hat eine juristische Einschätzung gemacht. Darin hat er sich auf ein Postulat zu dem Thema, der Verhältnismässigkeit, dem hoch zu gewichtenden Recht auf freie Meinungsäusserung und dem heute gängigen landesweiten Aushang von Fahnen argumentiert. Die Rückmeldung der Polizei war, dass das Gesetz (SRL 739, Reklameverordnung) umzusetzen sei.


Wir sind der Meinung, dass die freie Meinungsäusserung auf privaten Grundstücken nicht verboten werden sollte. Deshalb empfehlen wir, dass die Fahnen nicht von vorne herein demontiert werden. Es ist aber jedem selbst überlassen. Solltet ihr von der Polizei aufgefordert werden, die Fahnen zu demontieren, empfehlen wir euch, dies zu tun. Sechs Wochen vor der Abstimmung sind die Fahnen jedoch gestattet und dürfen ohne rechtliche Konsequenzen an den Gebäuden aufgehängt werden.


Exponierte Fahnen, welche nicht an Gebäuden befestigt wurden, sind sofort zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen und entstehen daraus Strafanzeigen und Kosten, werden diese nicht übernommen und es wird keine rechtliche Unterstützung gewährt.


Bei dem Erhalt einer Strafanzeige oder einer Medienanfrage muss dies an Hella Schnider, Kampagnenleiterin Luzern, zugesandt, bzw. weitergeleitet werden. Die Kontaktangaben sind unten aufgeführt. Ein Rechtsanwalt wird sich damit und mit allen weiteren Schritten befassen. Für euch entstehen dadurch keine weiteren Kosten.


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Hella Schnider
fam.ph.schnider@bluewin.ch
076 309 36 74
Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband


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