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Schaden in Folge Wasserleitungsbruch

Neben Hochwasser und Überschwemmung birgt Wasser ein Risikopotential für Schäden an Wohngebäuden, die nicht durch die Elementarschadendeckung der kantonalen und privaten Feuerversicherung übernommen werden.

Wasserleitungen im Wohnbereich sind in der Regel eingemauert und Zuleitungen zum Haus sind im Erdboden verlegt. Bei einem Leitungsbruch dauert es daher oft eine ganze Weile, bis die austretende Feuchtigkeit sichtbar wird. Das Wasser sucht im Mauerwerk den Weg des geringsten Widerstands. Der Ort, an dem Feuchtigkeit austritt und die Bruchstelle können deshalb sehr weit auseinander liegen. Je länger die Feuchtigkeit verborgen bleibt, umso verheerender kann der Folgeschaden am Gebäude, insbesondere an Isolationen, Mauern oder Unterlagsböden, ausfallen.

Bei einem Wasserleitungsbruch fallen Kosten für die Ortung der Bruchstelle, das Freilegen und Zumauern der Leitung sowie die Leitungsreparatur an. Dazu kommen Folgeschäden an Decken, Wänden, Böden und allenfalls auch an Hausratsgegenständen. Die Gebäudewasser-Versicherung deckt die Kosten für Ortung, Freilegen und Zumauern der Leitung. Zudem übernimmt sie die Folgeschäden, mit Ausnahme der Hausratsgegenstände, diese müssen über die Hausratsversicherung gedeckt werden. Je nach Gesellschaft ist zudem die Leitungsreparatur am geborstenen Rohr mitversichert. 

Eine Gebäudewasserversicherung ist vor allem bei neueren Gebäuden mit zeitgemässem Ausbaustandard sinnvoll, da in solchen ein grosses Schadenpotenzial und viele wasserführende Leitungen vorhanden sind.

Lassen Sie sich beraten. Das Team der VersicherungsBeratung ist Ihnen beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes gerne behilflich.

Tel. 041 925 80 70 oder E-Mail

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