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Info für Luzerner Bäuerinnen und Bauern
 

1. Lozärner Buure-Info 2023

Liebe Leserin, lieber Leser


Das Jahr 2023 startete bereits und somit trat am 01. Januar der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsnehmende in Kraft, welcher am 13. Dezember 2022 vom Regierungsrat beschlossen wurde.


In der ersten Januarwoche wird jährlich von den Gewässerverunreinigungen Bilanz gezogen. Im letzten Jahr konnten im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise 12 Fälle weniger der Landwirtschaft zugeschrieben werden. Dies ist eine positive Entwicklung. Die geforderten Investitionen in die Ausbringungstechnik der Hofdünger führt zu vielen neuen Geräten, die hoffentlich auch zu einem sichereren Umgang mit dem wertvollen Gut Gülle beitragen.


Ich wünsche einen guten Start in das neue Jahr und die nötige Flexibilität, um Unvorhergesehenes bewältigen zu können.


Herzliche Grüsse


Raphael Felder


Stv. Geschäftsführer
Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband


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In dieser Ausgabe

Infoabend Grundbildung Landwirtschaft - Donnerstag, 05. Januar 2023

Die Perspektiven des Berufs und der Inhalt der Ausbildung zum Landwirt werden interessierten Jungen und ihren Eltern am Donnerstag, 05. Januar 2023, um 19.30 Uhr im Restaurant Ochsen in Grosswangen an einem Informationsabend vermittelt. Neben Informationen zur Aus- und Weiterbildung an den Berufsfachschulen berichten zwei Lernende über ihre persönlichen Erfahrungen in der Ausbildung. Machen Sie Interessierte darauf aufmerksam!


> Hier finden Sie weitere Informationen

 
 

Neuerungen NAV Landwirtschaft ab 01.01.2023

Der Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft wurde einer Totalrevision unterzogen. Der Schutz der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft ist verbessert. Mit den Neuerungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten, sind die bestehenden Verträge automatisch an die Bedingungen des neuen NAV angepasst. Die angepassten Merkblätter und die Hilfsmittel auf der LBV-Webseite sind bis Ende Januar angepasst.


Die aktiven Lehrverträge mit den Lernenden müssen nicht angepasst werden, die neuen Bedingungen müssen aber trotzdem berücksichtigt werden. Bei neuen Lehrverträgen überprüft der Kanton, ob die Bedingungen des NAV 2023 eingehalten sind.


Die sind die wichtigsten Änderungen:

  • Es wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 52 Stunden (ohne bezahlte Pausen) eingeführt. Die tägliche Arbeitszeit soll 11 Stunden nicht übersteigen.
  • Es können Jahresarbeitszeiten und saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart werden. Dabei gelten auch hier Höchstwerte.
  • Für die Entlöhnung der ordentlichen Arbeitszeit sollen die Ansätze der Berufsverbände gelten.
  • Die Kündigungsfrist wird während der Probezeit von drei auf sieben Kalendertage verlängert.
  • Der Gesundheitsschutz wird ausdrücklich geregelt.
  • Der NAV Landwirtschaft beinhaltet einen expliziten Hinweis auf den bundesrechtlich geltenden Anspruch auf Mutter- und Vaterschaftsurlaub.
  • Es ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen wurde. Der schriftliche Arbeitsvertrag muss einen bestimmten Minimalinhalt aufweisen.
  • Der Geltungsbereich des NAV Landwirtschaft wird präziser umschrieben. So werden Personengruppen, bei denen der NAV Landwirtschaft nicht anwendbar ist, ausdrücklich genannt.

 


> Hier geht's zum Newsletter des Kantons Luzern.
> Hier geht's zum neuen NAV.

 
 

Vor einer Scheidung ist niemand sicher - sind Sie ausreichend abgesichert?

Das Leben und Arbeiten auf einem Bauernhof ist mit speziellen Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere, was die Arbeitsbelastung und Mitarbeit von Familienmitgliedern anbelangt. Besonders die Frauen sind auf vielen Betrieben an zahlreichen Fronten gefordert. Oft sind die Bäuerinnen für die Direktvermarktung, Agrotourismus sowie die Buchhaltung zuständig oder sie arbeiten regelmässig im Stall oder auf dem Feld mit. Sie tragen meist die Hauptverantwortung für Haushalt und Kinderbetreuung. Zusätzlich gehen sie nicht selten einer ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit nach. Die Frauen steuern also massgeblich zum Erfolg der meisten Landwirtschaftsbetriebe bei. Nach wie vor sind es in 90 Prozent der Fälle Männer, die einen elterlichen Hof übernehmen. Das gemeinsam erwirtschaftete Geld fliesst nach Abzug der laufenden Kosten oft wieder in den Betrieb. Wer keinen Lohn erhält, hat häufig einen ungenügenden Sozialversicherungsschutz.


Im Fall einer Scheidung drohen grosse finanzielle Einbussen, wenn die Existenz des Betriebes nicht gefährdet sein soll. Die Möglichkeit, solche traurigen Schicksale zu vermeiden, bestehen heute bereits. Die Bedingung dafür ist, dass sich das Betriebsleiter-
paar mit diesen Fragen auseinandersetzt und die verschiedenen Varianten bezogen auf ihre Situation prüft.


Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Versicherungsberatung!


> Hier finden Sie weitere Infos.

 
 

agriPEIK Energieberatung - machen Sie jetzt den Potentialcheck!

Durchschnittlich benötigt ein Schweizer Landwirtschaftsbetrieb 20'000 kWh Strom, 4’000l Diesel und unterschiedlichste fossile Heizstoffe pro Jahr. Im Kanton Luzern ist der Energieverbrauch aufgrund der hohen Tierintensität höher. Auf vielen Betrieben besteht die Möglichkeit, Energie einzusparen und die Energiekosten um rund 10-20% zu reduzieren. Durch die agriPEIK-Beratung, welche neu vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband angeboten wird, erhalten Sie einen detaillierten Bericht zu Ihren Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Auch die Option, erneuerbare Energien zu produzieren, kann betrachtet werden.


Mit dem Potentialcheck (Eingabedauer 15-20 Minuten) erhalten Sie einen ersten energietechnischen Überblick über den Betrieb. Das mögliche Energieeinsparpotential wird ersichtlich und eine agriPEIK-Beratung wird, wenn sinnvoll, vorgeschlagen.


> Hier geht's zu weiteren Informationen.
> Hier geht's zum Potentialcheck. 

 
 

Neues Förderprogramm "EffiVini"

Ein neues Förderprogramm von AgroCleanTech unterstützt Stromeffizienzmassnahmen für Milchvieh-, Schweine-, Geflügelbetriebe sowie Fischzucht und Weinkellerei. Unterstützt wird der Ersatz der Zusatzheizung (Weinkeller), Kühlaggregate, Lüfter und Prozesspumpen. Die finanzielle Unterstützung beträgt zwischen 10 bis 20 Prozent der Investitionskosten.


> Hier geht's zu weiteren Informationen und den Gesuchsformularen.

 
 

Kurs: Ausserfamiliäre Hofnachfolge statt Betriebsauflösung

Für LandwirtInnen und Bäuerinnen ab 55 Jahren, die wollen, dass ihr Hof weitergeführt wird. Der Kurs findet am 25. Januar, von 09.15 - 16.00 Uhr in Willisau statt.


> Hier geht's zum Flyer


 


 


 

 
 

Nationalrat anerkennt Handlungsbedarf bei Regulierung der Wölfe

Die Probleme mit dem Wolf haben mit den steigenden Beständen exponentiell zugenommen. In etlichen Regionen ist die Situation unhaltbar. Die Landwirtschaft und insbesondere die Alpwirtschaft sind durch die aktuelle Lage existenziell gefährdet. Nach dem Ständerat beriet heute der Nationalrat die Revision des Jagdgesetzes. Er bestätigte in den Kernpunkten die Entscheide der kleinen Kammer. Künftig soll der Wolfsbestand reguliert werden, bevor Schäden an Nutztieren entstehen. Der LBV ist erleichtert und hofft, dass das revidierte Gesetz in der laufenden Wintersession verschiedet wird und die neuen Regeln möglichst rasch in Kraft treten.


 


 


 

 
 

JULA-Treff - Besichtigung CKW Energiewelt & Wasserkraftwerk

Die Energie und deren Verfügbarkeit ist für die Landwirtschaft ein entscheidender Produktionsfaktor. Junglandwirte, welche das 35. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sind zum nächsten JULA-Treff bei der CKW in Rathausen herzlich eingeladen. 


> Hier geht's zum Flyer.
> Hier geht's zur Anmeldung.
 


 

 
 

Unmut bei Baubewilligungsverfahren melden

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband bearbeitet zu Handen der Kantonalen Dienststellen die landwirtschaftlichen Fragen bei der Eingabe von Baugesuchen. Vor der Erstellung von Plänen ist eine Vorabklärung unbedingt empfehlenswert. Dadurch erfährt man, ob das Bauvorhaben bewilligungsfähig ist und mit welchen Auflagen zu rechnen ist.


Aktuell gibt es viel Unmut und Fragen wegen der Raumplanung, welche nicht generell beantwortet werden können. Der LBV sammelt diese und kann so zur Problemlösung mithelfen. Haben Sie einen Spezialfall und kommen nicht weiter? Dann füllen Sie das Formular im Link unten aus.


> Hier geht's zum Forumular


 


 


 

 
 

"Schon geschnallt?" - Jetzt Leben retten

Seit Januar 2020 führt der Schweizer Bauernverband zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und weiteren Partnern die Sensibilisierungskampagne «Schon geschnallt?» durch. Die Kampagne will den Einsatz von Sicherheitsgurten auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen fördern und dadurch die Anzahl der Todesfälle bei Fahrzeugstürzen langfristig deutlich senken


Schnallen Sie sich jeweils an? Jakob Lütolf erzählt in einem kurzen Video von seinen Erfahrungen.


> Schauen Sie sich jetzt das Video an.


 

 
 

Schweizer Hagel übernimmt das Epidemienportfolio der AXA

Die Schweizer Hagel übernimmt voraussichtlich per 1. Januar 2023 das Tierseuchenportfolio im Bereich der Schweine (Zucht und Mast) sowie der Legehennen der AXA Schweiz. Die AXA hat bereits im Dezember 2021 ihren Ausstieg aus diesem Versicherungsangebot angekündigt. Als landwirtschaftliche Versicherungsgenossenschaft kam die Schweizer Hagel in Kontakt mit dem SBV und beschloss nach eingehender Prüfung, das Tierseuchenportfolio der AXA Schweiz zu übernehmen. Die Versicherungsnehmenden können sich somit auf eine lückenlose Versicherungsdeckung verlassen.


> Hier geht's zu weiteren Informationen.

 
 

Anmeldung Lockpfosten 2023 - betreiben Sie jetzt Basiskommunikation.

Ab jetzt bis am 31. Januar 2023 läuft die Anmeldefrist für die neue Lockpfosten-Saison. Mitmachen können Bauernbetriebe an gut erreichbaren Standorten, die ihre Arbeit mit den Infotafeln der Bevölkerung näherbringen möchten. Im letzten Jahr haben sich über
150 Höfe an der Aktion beteiligt – ein schöner Erfolg!


> Hier geht's zur Medienmitteilung des SBV.
> Hier geht's zur Anmeldung.

 
 

Terminübersicht Viehmärkte 2023

Die Viehmärkte sind der Treffpunkt für LandwirtInnen und den Viehhandel. Gemeinsam mit der Proviande organisiert der LBV die überwachten Schaf- und Grossviehmärkte.


> Hier geht's zu den Daten der Schafmärkte.
> Hier geht's zu den Daten des Grossviehs.


 

 
 

Bewältigung der Risiken auf Ihrem Betrieb - nutzen Sie das neue Tool.

Landwirtschaftliche Betriebe und die damit verbundenen Familien sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Das neue kostenlose und benutzerfreundliche Risikoanalyse-Tool der Berner Fachhochschule BFH-HAFL und der AGRIDEA hilft die Situation des Bauernhofs diesbezüglich umfassend einzuschätzen. 


> Hier geht's zum Download.


Hinweis: Für die Benutzung des Tools ist Excel notwendig.

 
 

Photovoltaik und agriPV - Jetzt Umfrage ausfüllen!

Wir (Martin Hughes, Stefan Rauber, Lars Burkart und Roberto Fernandez) sind Studenten am Zentrum Bildung in Baden und befinden uns im letzten Semester unseres berufsbegleitenden Studiums NDS HF zum Betriebsökonomen.
Im Rahmen des Studiums entwickeln wir einen Businessplan zum Thema Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Dabei plant und baut unsere Firma Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Landwirtschaftsbetrieben. Als Spezialisierung bieten wir zudem Lösungen im Bereich der Agri-PV an. Agri PV bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungsmittelproduktion, oder ähnliches, und die Stromerzeugung durch PV. 
Damit steigert Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau von PV bei gleichzeitigem Erhalt von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.



Erste Studien in Europa haben gezeigt, dass zum Beispiel bei einem trocknen Sommer das Wachstum von Beeren durch die PV-Anlage begünstigt wird.
Gerne würden wir Sie um Ihre Meinung zum Thema Photovoltaik und Agri-PV bitten und freuen uns, wenn sich 5 min Zeit nehmen, um unsere Umfrage unter dem folgenden Link auszufüllen.


Die Umfrage endet am 15.01.23.


> Hier geht's zur Umfrage.

 
 

75% weniger kritische Antibiotika in der Schweizer Nutztierhaltung

Die Schweizer Landwirtschaft arbeitet seit Jahren intensiv daran, den Antibiotikabedarf in der Nutztierhaltung mit Gesundheitsprogrammen und Optimierungen bei den Haltungsbedingungen zu senken. Das zahlt sich aus: Der Antibiotikaverbrauch nahm seit 2008 um 60 Prozent ab, bei den kritischen Antibiotika sind es gar 75 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ging die benötigte Gesamtmenge um 2 Prozent,
jene von kritischen Antibiotikaklassen um weitere 7 Prozent zurück.


> Hier geht's zur Medienmitteilung des SBV.

 
 
 

 

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