Mit den Abstimmungsresultaten vom 09. Juni 2024 wurde klar gezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung die erneuerbaren Energien ausbauen möchte. Das Stromversorgungsgesetz wurde mit 68.7 % angenommen.
Die Umsetzung hängt nun aber stark vom Abstimmungsentscheid über die Biodiversitätsinitiative ab. Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erwähnte an der Medienkonferenz vom 09. Juni 2024 nach der Bekanntgabe der Abstimmungsresultate folgendes:
"Ein Ja zur Biodiversitätsinitiative würde bedeuten, dass die Schutzgebiete einen absoluten Schutz haben und keine Abwägung mehr stattfinden kann zwischen Produktion und Nutzen. Das würde auch jene Gebiete, die jetzt als geeignete Gebiete ausgeschieden werden, betreffen."
Um die Umsetzung nicht zu gefährden, ist in der Konsequenz auch die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative nötig. Diese würde die Umsetzung des Mantelerlasses wieder aushebeln und den Ausbau von erneuerbaren Energien vereiteln.