Liebe Bäuerin, lieber Bauer
Diesen Frühling wurden mehrere Landwirte angezeigt, weil sie angeblich die Regeln bei der Ausbringung der Gülle nicht eingehalten hätten, die Vegetationsruhe sei noch nicht unterbrochen gewesen. Konkret sei die durchschnittliche Tagestemperatur noch nicht während sieben aufeinander folgenden Tage über 5 Grad gewesen. Ebenfalls finden in verschiedenen Gemeinden Diskussionen rund um die Ausscheidung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerräume statt. Der LBV setzt sich bei beiden Themen für einen massvollen und angepassten Vollzug ein, wir verweisen dann jeweils auf den viel beschworenen gesunden Menschenverstand und die Eigenverantwortung.
Damit diese Argumentation aber dann auch «verdhet», sind wir auf Sie, liebe Bäuerinnen und Bauern angewiesen. Gebt doch bei der Hofdüngerausbringung auf die Einhaltung der Gewässer- und Waldabstände acht und praktiziert die gute Landwirtschaftliche Praxis bei der Berücksichtig des «Göllewätters».
Herzliche Grüsse
Stefan Heller
Geschäftsführer
Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband
-----