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Fonds für bedrängte Bauernfamilien

Der Fonds für bedrängte Bauernfamilien ist in einem Reglement des LBV-Vorstandes geregelt. Unterstützt werden in Not geratene Bauernfamilien oder Massnahmen der "offeni Türe i de Not" oder sozial ausgerichtete Projekte im Dienste der Bauernfamilien.

Unterstützungen werden auf Gesuch und durch Beschluss des LBV-Ausschusses unbürokratisch und mit gebotener Diskretion ausgerichtet und durch die Geschäftsstelle des LBV in Sursee administriert. Zur Fondsfinanierung sind Spenden, Legate, Opfer und dergleichen willkommen, Zuwendungen sind als steuerlich befreit erkannt. Anfangs 2009 wurde eine Aktion mit Trauerkarten lanciert, um bei Todesfällen diesem Fonds Spenden zukommen zu lassen.

Reglement Fonds für bedrängte Bauernfamilien

Gesuch Fonds für bedrängte Bauernfamilien

Unterstützen Sie den Fonds und helfen Sie bedrängten Bauernfamilien

Spenden-Konto:

IBAN CH08 0077 8143 9813 6200 2 
Luzerner Kantonalbank

lautend auf:
Luz. Bäuerinnen- und Bauernverband, Schellenrain 5, 6210 Sursee

Zusätzliche Informationen:
Adresse der Trauerfamilie

 

QR-Einzahlungsschein Fonds als PDF

haben sie Fragen?

oder unsicherheiten?

 

Wir sind gerne für sie da.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37