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Raumplanung

Bei landwirtschaftlichen Themen sind meistens die Dienststellen lawa, rawi und uwe als Vollzugsstellen involviert. Diese müssen Gesetze und Verordnungen vollziehen sowie Strategien erarbeiten und umsetzen.

Die Raumplanung ist dabei der bedeutendste Punkt. Die Raumplanung betrifft alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Sie legt fest, welche Räume sich wo, wie entwickeln sollen. Die Landwirtschaft ist in raumplanerischer Hinsicht vielseitig betroffen: Land wird immer rarer und seine Interessenten immer zahlreicher. Wohnraum dehnt sich aufgrund der wachsenden Bevölkerung immer mehr in zuvor als Landwirtschaftsland genutzte Flächen aus. Häufig entstehen Interessenkonflikte bezüglich der optimalen Landnutzung. So vielfältig die Interessen an der Fläche sind, so vielfältig ist auch die Arbeit des LBV in der Raumplanung.

Themenfelder

Wildtierkorridore sind Teilstücke in den Bewegungsachsen von Wildtieren, die durch natürliche oder menschgemachte Strukturen oder intensiv genutzte Areale seitlich begrenzt sind. Sie dienen der grossräumigen Vernetzung abgegrenzter und isolierter Lebensräume von Populationen oder Teilen von Populationen.

Durch die Ausscheidung der Korridore werden Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Weiterentwicklung eingeschränkt. Der LBV setzt sich für Lösungen ein, welche alle Interessen berücksichtigen und den Betrieben eine zukünftige Weiterentwicklung ermöglichen.

 

Gerne stehe wir ihnen bei Fragen oder Anregungen zur Verfügung.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

In allen Gemeinden werden Freihaltezonen für Gewässer ausgeschieden, welche die langfristige Raumsicherung der Gewässer sicherstellen sollen. Für die Landwirtschaft gehen wertvolle Produktionsflächen verloren, da die Bewirtschaftung extensiv erfolgen muss. Bei Grossgewässer gibt es weitere Regelungen, welche den Raum vor Bauten schützt, ab 15 m Uferlinie ist aber eine intensivere Bewirtschaftung möglich.

Der LBV setzt sich dafür ein, dass der gesetzliche Spielraum genutzt wird und die Einschränkungen für die Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt werden.

 

Gerne stehe wir ihnen bei Fragen oder Anregungen zur Verfügung.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

Durch regelmässige Treffen mit den Dienststellen lawa, uwe und rawi werden für aktuelle Themen Lösungen gesucht. Eine ausgewogene Interessenabwägung ist wichtig, der LBV setzt sich aktiv für die Luzerner Landwirtschaft ein.

 

Gerne stehe wir ihnen bei Fragen
oder Anregungen zur Verfügung.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

Raphael Heini

Mitarbeiter Interessenvertretung / Energieberater

041 925 89 21

Marie-Louise Koller

Mitarbeiterin Interessenvertretung

041 925 89 27

Schutzverordnungen wurden für den Natur- und Landschaftsschutz erlassen, um die einheimischen Tiere und Pflanzen, ihre Lebensräume und deren Umgebung zu schützen. Trotzdem bestehen Möglichkeiten zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und Entschädigungen. Der LBV setzt sich für praxistaugliche Lösungen ein, damit auch die Interessen und die Weiterentwicklung der Landwirtschaft berücksichtigt werden.

Marie-Louise Koller

Mitarbeiterin Interessenvertretung

041 925 89 27

Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist mit grossen Auflagen verbunden. Besonders im Wohnungsbau wird die Baukultur oft über die Wohnqualität und die Interessen der Bauherren gestellt. Auch in der Landwirtschaft soll zeitgemässes Wohnen möglich sein. Zudem dürfen die Kosten bei Erneuerungen und Neubauten nicht durch unnötige Auflagen ins Unermessliche steigen. Durch die Mitarbeit in der Projektgruppe werden die Interessen der Landwirtschaft vertreten und praxistaugliche Lösungen erarbeitet.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

Marie-Louise Koller

Mitarbeiterin Interessenvertretung

041 925 89 27

Beim kantonalen Landwirtschaftsgesetz steht eine grössere Revision an. Die Totalrevision war seit 2021 sistiert, die Arbeiten am Projekt wurden aber wieder aufgenommen. Mitte 2025 soll die Vernehmlassung zu den Gesetzes- und Verordnungsentwürfen durchgeführt werden, im Januar 2027 sollen Gesetz und Verordnung in Kraft treten.

Der LBV ist Teil des Projektteams und vertritt die Interessen der Luzerner Bäuerinnen und Bauern.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

Raphael Heini

Mitarbeiter Interessenvertretung / Energieberater

041 925 89 21

Die im Kanton Luzern gebauten Innenlaufhöfe auf Landwirtschaftsbetrieben wurden gemäss dem im Juli 2023 publizierten Merkblatt „RAUS – Auslaufflächen zwischen oder innerhalb von Gebäuden» erbaut und bis vor kurzem bei Kontrollen auch als RAUS-konforme Ställe abgenommen.

Ohne rechtliche Grundlage wurde das Merkblatt abgeändert und in einer neuen Form präsentiert, was zur Folge hat, dass als RAUS-konform bewilligte Ställe nun plötzlich nicht mehr RAUS-konform sind. Dies gilt für viele Betriebe im Kanton Luzern und in der gesamten Schweiz.

Der LBV wehrt sich gegen die Änderungen im Merkblatt. Er hat sich mit Vertretern des BLW getroffen und das Anliegen auch beim Schweizer Bauernverband deponiert. Es wird versucht, dass den betroffenen Betrieben im Sinne des Investitionsschutzes trotz den Änderungen im Merkblatt «Besitzstand» garantiert wird.

Raphael Felder

Geschäftsführer

041 925 80 37

Wie viele Plätze bleiben im neuen Stall leer, um ein reibungsloses Betriebsmanagement zu gewährleisten?

Diese Frage sorgt häufig für Diskussionen zwischen Bauherren und Bewilligungsbehörden. Die Antwort hängt selbstverständlich stark vom jeweiligen Betriebskonzept ab. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) steht hierzu in aktivem Austausch mit allen beteiligten Dienststellen. Unser Ziel ist es, einfache, praxisnahe und umsetzbare Regelungen zu fördern, die den Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden und gleichzeitig den behördlichen Anforderungen entsprechen.

Marcel Hodel

Bauberater

041 925 80 38

Anwesenheit: vormittags (Nachmittag Praktiker auf eigenem Betrieb)

Adrian Rogger

Bauberater

041 925 80 41

Anwesenheit: vormittags (Nachmittag Praktiker auf eigenem Betrieb)

Für einen vernünftigen Hochwasserschutz.
Wir wehren uns gegen das überdimensionierte Hochwasserschutzprojekt des Kantons Luzern, dem viel wertvolles Kulturland zum Opfer fallen soll.

haben sie Fragen?

Gerne stehe wir ihnen bei Fragen oder Anregungen zur Verfügung.

Raphael Heini

Mitarbeiter Interessenvertretung / Energieberater

041 925 89 21

Marie-Louise Koller

Mitarbeiterin Interessenvertretung

041 925 89 27