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Anmeldung Schafmärkte

Mit der Anmeldung bestätigt der Produzent, dass die Tiere…

  • marktkonform aufgeführt werden.
  • gesund und nicht tragend sind.
  • korrekt markiert sind. Sie verfügen über zwei Ohrmarken, davon mindestens eine elektronisch.
  • auf den Betrieb des Halterbetriebs registriert sind.
(Pflichtfeld bei Erstanmeldung)
(Pflichtfeld bei Erstanmeldung oder Kontoänderung)