Ernährungsinitiative-Nein
Die Ernährungsinitiative will das Schweizer Lebensmittel- und Ernährungssystem grundlegend neu ausrichten. Was gut gemeint klingt, hätte weitreichende Folgen für Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Ernährungsinitiative fordert eine stärkere staatliche Steuerung der Ernährungspolitik. Der Bund soll verbindliche Ziele fürs gesamte Lebensmittelsystem festlegen. Dies betrifft unter anderem die landwirtschaftliche Produktion, die Verarbeitung, den Import von Lebensmitteln sowie die Information der Bevölkerung.
Ziel der Initiative ist es laut Initiantinnen und Initianten, eine gesunde, nachhaltige und umweltverträgliche Ernährung zu fördern. Dazu sollen neue Vorgaben, Lenkungsmassnahmen und Kontrollmechanismen eingeführt werden.
Die neue Initiative verlangt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent durch:
- Ausrichtung von Produktion und Konsum auf pflanzliche statt tierischer Lebensmittel
- Reduktion von Food Waste
- Sicherstellung von Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit sowie samenfestem Saat- und Pflanzgut
- Förderung einer umwelt- und klimabewussten Land- und Ernährungswirtschaft
Konkret will sie die rot markierten Ergänzungen in der Bundessverfassung anbringen:
Art. 104a Ernährungssicherheit
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut; abis. die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;
d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
Art. 74 Umwelt
Art. 74a Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
11 Gründe gegen die Ernährungsinitiative und den Vegan-Zwang
01 Unrealistisches Ziel
Die Initiative für eine sichere Ernährung setzt mit einem Selbstversorgungsgrad von mindestens 70% ein unrealistisches Ziel. Dieses liesse sich nur erreichen, indem der Staat den Konsum von tierischen Lebensmitteln drastisch einschränkt. Die Schweizer Bevölkerung müsste sich mit einer Ernährung wie zu Kriegszeiten zufriedengeben.
02 Konsumfreiheit ade!
Die Schweizerinnen und Schweizer müsste sich künftig nicht nur vegetarisch, sondern vorwiegend vegan ernähren. Um dies sicherzustellen, wäre eine direkte Bevormundung und staatliche Vorgaben nötig, was wir essen dürfen und was nicht.
03 Tiefere Erträge
Der Initiativtext sieht unsinnige Auflagen für den einheimischen Anbau vor. So zum Beispiel die Verwendung von samenfestem Saatgut. Züchtungs- und damit ertragsmässig würde uns das um 100 Jahre zurückwerfen. Die Erträge pro Fläche von pflanzlichen Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Getreide, Raps, Kartoffeln, u.a.m. würden sinken.
04 Versorgungssicherheit leidet
Die Schweiz ist topografisch bedingt ein Grasland. In den Bergen, in den voralpinen Hügelgebieten, im Jura und auch an vielen Orten des Mittellandes sind die Flächen so steil, dass nur eine Grünlandnutzung möglich ist. Ohne Nutztiere fallen diese für die Lebensmittelproduktion weg. Hofdünger sind auch wichtig für fruchtbare Böden und die Versorgung der pflanzlichen Kulturen.
05 Teurere Lebensmittel
Die neuen Auflagen und die geringere Verfügbarkeit würden die einheimischen Lebensmittel verteuern. Besonders einkommensschwache Haushalte könnten sich gesunde, regionale Lebensmittel immer weniger leisten.
06 Mehr Einkaufstourismus
Die freie Verfügbarkeit von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milchprodukte oder Eier zu bezahlbaren Preisen dürfte es in der Schweizer Läden nicht mehr geben. Wer keine Lust hat, sich bezüglich Essen bevormunden zu lassen, deckt sich im umliegenden Ausland ein.
07 Arbeitsplatzverlust
Weniger Tiere, weniger Ertrag im Pflanzenbau, mehr Konkurrenz durch Einkaufstourismus, das alles reduziert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Der Strukturwandel würde sich beschleunigen und viele Arbeitsplätze gingen verloren.
08 Berglandwirtschaft und Biodiversität gefährdet
Ohne Nutztiere steht die Landwirtschaft im Berg- und Alpgebiet vor dem Aus. In der Folge verbuschen und verwalden diese Gebiete. Wertvolle und vielfältige Kulturlandschaften gingen verloren und es käme es zu einem Verlust an Biodiversität.
09 Bundesrat sagt Nein
Der Bundesrat lehnt die Ernährungsinitiative ab. Für ihn sind die Forderungen der Initiative nicht realisierbar. Er sieht weitreichende negative Folgen für die Produktion und den Konsum von Lebensmitteln in der Schweiz.
10 Unnötig
Die ökologische Nachhaltigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion ist in den letzten Jahren stark in den Fokus gerückt. Verschiedenste Programme und Aktionspläne sind bereits in der Umsetzung. Ebenso hat die nächste grosse Reform der Agrarpolitik zum Ziel, die Ernährung als Ganzes zu optimieren.
11 Zwängerei
Die Initiantin Franziska Herren und der mit ihr verbundene Verein reichte 2018 mit der Trinkwasserinitiative bereits ein ähnliches Begehren ein. Das Stimmvolk hat dieses 2021 mit über 60 Prozent Nein abgelehnt.
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