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Fehlende Rechtsgrundlage für Berufsbildnerkurse

Im Kanton Luzern wird der spezifische Berufsbildnerkurs Landwirtschaft künftig nicht mehr durchgeführt. Neue Berufsbildende werden stattdessen an die allgemeinen Kurse des WBZ verwiesen, was sowohl Veränderungen als auch neue Perspektiven mit sich bringt.
30.04.2026

Die Dienststelle für Berufs- und Weiterbildung sieht keine rechtliche Grundlage für die Durchführung der Berufsbildnerkurse Landwirtschaft mehr. Der Kurs, der im Auftrag des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV) jeweils vom LBBZ Schluechthof in Cham durchgeführt worden war, würde somit nicht mehr durch den Kanton Luzern gestützt. 

Als Konsequenz daraus gäbe es für die Luzerner Absolventen den finanziellen Zustupf des Kantons Luzern nicht mehr. Die Bildungskommission des LBV hatte sich für eine Weiterführung des Kurses ausgesprochen und auch eingesetzt, blieb aber erfolglos. Aus diesem Grund werden in Zukunft alle künftigen Berufsbildenden der Sparte Landwirtschaft aus dem Kanton Luzern an die allgemeinen Berufsbildnerkurse des WBZ weitergeleitet. Dies kann eine Chance für den Austausch über die Landwirtschaftliche Branche hinaus sein, kappt aber damit den Miteinbezug der PartnerInnen der Berufsbildenden, was die Bildungskommission des LBV sehr bedauert.