Rückblick Agrarrechtstage an der UNI-Luzern

Zum einen sind Verbesserungen in der Bewilligungspraxis von bäuerlichen Biogasanlagen zu erwarten, auf der anderen Seite zeigte Markus Kretz vom LBV in seinem Referat auf, dass bezüglich Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen, die unsere Bauberater aktuell vor unglaubliche Herausforderungen stellen, künftige Lösungen in griffnähe stehen. So hat die Landwirtschaft nach Umsetzung des RPGII Vorrang in der Nichtbauzone bezüglich Lärms und Geruch. Ebenso haben die Kantone, bei Um- und Einzonungen, die Möglichkeit angrenzende Landwirtschaftsbetriebe vor Klagen zu schützen, indem weiterhin die Auflagen der bestehenden Nutzung gelten.
Der LBV steht in engem Kontakt mit der Regierung und erwartet, dass der neue Spielraum zu Gunsten der Landwirtschaft genutzt wird. Eine grössere Herausforderung stellt die Stabilisierung der Gebäudezahl (max. + 1% Stand 2023) ausserhalb der Bauzone dar. Der Kanton wird künftig verpflichtet, dass dieser Zielwert eingehalten wird. Aus diesem Grund sollen Abbruchprämien entrichtet werden, um nicht mehr benötigte Gebäude zurück zu bauen. Von diesem Angebot gebrauch zu machen hat jedoch eine Kehrseite, denn wenn ein Landwirt ein neues Gebäude errichten will, fehlt ihm die dafür nötige Kompensationsmöglichkeit. Immerhin ist es in den Verhandlungen gelungen, dass die Landwirtschaft bei der versiegelten Fläche nicht limitiert wird, so sind künftige Betriebsentwicklungen weiterhin gewährleistet.