Einige weitere Neuerungen sind:
- Ab 2026 gilt die Vergütung für erneuerbar produziertem Strom zum Referenzmarktpreis, falls sich die Produzenten und Verteilnetzbetreiber nicht einigen können. Im CKW-Gebiet wird dies seit einigen Jahren bereits so gehandhabt.
- In Zukunft können grosse Freiflächen Solaranlagen zur Winterstromproduktion gebaut werden, wenn es sich um Anlagen nationaler Bedeutung handelt.
- Agri-PV-Anlagen werden gemäss dem neuen Art. 24ter RPG nun klar definiert. "Sie schaden der Landwirtschaft nicht und wirken sich positiv auf die landwirtschaftliche Produktion aus oder dienen landwirtschaftlichen Forschungs- und Versuchszwecken." Unter diesen Voraussetzungen gibt es weiterhin Direktzahlungen für diese Flächen.
Weitere Details können dem Merkblatt entnommen werden: