Verschmutzte Fahrbahn – kann jemand dafür haftbar gemacht werden?
Im Herbst steigt das Unfallrisiko durch verschmutzte Strassen infolge von Ernte-, Bodenbearbeitungs- und Aussaatarbeiten. Verkehrsteilnehmer müssen gewarnt und Strassen sofort gereinigt werden – gesetzlich ist die fahrende Person dafür verantwortlich.

Bei Unfällen kann die Haftpflichtfrage komplex werden, insbesondere bei Personenschäden. Grobfahrlässigkeit (z. B. mangelhafte Ladungssicherung) kann zu Regressforderungen der Versicherung führen. Die Zusatzdeckung «Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit» wird in der Haftpflichtversicherung für den Betrieb und bei sämtlichen Fahrzeugen dringend empfohlen.
Bei Fragen dürfen Sie sich an die VersicherungsBeratung wenden.