Revision Raumplanungsgesetz: Änderungen beim Bauen in der Landwirtschaft
Ab 2026 treten schrittweise neue Bestimmungen der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Anzahl Gebäude sowie die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren und die Landschaft langfristig zu schützen.
Für die Landwirtschaft konnten im Gesetzgebungsprozess wichtige Ausnahmen erreicht werden. Für die Betriebe wird das Bauen dadurch jedoch kaum einfacher. Vielmehr werden schweizweit einheitliche Anforderungen eingeführt, welche wir im Kanton Luzern in vielen Fällen bereits kennen. Deutlich anspruchsvoller werden hingegen die Vorgaben für Bauten, die nicht direkt der landwirtschaftlichen Produktion dienen.
Neu – und aktuell noch mit einigen Unsicherheiten verbunden – sind insbesondere die sogenannte Rückbauprämie sowie das Stabilisierungsziel. Letzteres kann künftig dazu führen, dass Bauvorhaben an Kompensationsmassnahmen geknüpft werden. Gleichzeitig bestätigt das Gesetz den Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone. Wie dieser Grundsatz im konkreten Bewilligungsverfahren angewendet wird, muss sich jedoch erst in der Praxis zeigen.
Für die Planung von Bauvorhaben können sich Bäuerinnen und Bauern an die Bauberatung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes wenden.
LBV Bauberatung