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Fruchtfolgeflächen: Neue Richtlinie ab 1. September 2025

Die Luzerner Richtlinie Fruchtfolgeflächen (FFF) wurde überarbeitet und tritt am 1. September 2025 in Kraft.
09.09.2025

Wichtigste Änderungen:

  • Speziallandwirtschaftszonen: gelten neu als „Spezialfall“, Die FFF Kompensation ist erst fällig, wenn ein Bauprojekt vorliegt und nicht bereits beim Ausscheiden der Zone.
  • FFF in Gewässerschutzzone S1: müssen nicht kompensiert werden und bleiben als FFF anrechenbar.
  • Harmonisierung: Bei Kompensationen gelten dieselben Kriterien wie bei Beanspruchungen.

Die aktualisierte Richtlinie (Version 2.0) ist unter www.fruchtfolgeflaechen.lu.ch verfügbar.
Fragen beantwortet die Koordinationsstelle FFF (Tel. 041 228 35 28).

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