Der Anfang Dezember veröffentlichte Zwischenbericht zum Thema Ammoniak hat in den Medien grosse Aufmerksamkeit ausgelöst. In diesem Zusammenhang sind auch zahlreiche Rückmeldungen von Landwirtinnen und Landwirten direkt beim LBV eingegangen.
Die ursprünglich ausgewiesene Wirkung der Abdeckung von Güllelageranlagen beruhte auf älteren Forschungsdaten. Diese wurden mittlerweile durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse ersetzt. Dass die Abdeckung der Güllelager weniger stark zur Erreichung des Reduktionsziels beiträgt als bisher angenommen, ist ärgerlich. Ebenso wenig akzeptabel ist der bislang sehr aufwändige und komplizierte Prozess zur Meldung der umgesetzten Massnahmen.
Der LBV hat sich in den Gesprächen mit den zuständigen Stellen klar dafür eingesetzt, dass die neuen Erkenntnisse nicht zu zusätzlichen Anforderungen für die Landwirtschaft führen. Stattdessen wird das Reduktionsziel entsprechend angepasst.
Unverändert gilt jedoch die Vorgabe der nationalen Luftreinhalteverordnung: Güllesilos müssen in der ganzen Schweiz bis spätestens 2030 abgedeckt sein. Die finanzielle Unterstützung von derzeit CHF 60 pro m² ist aktuell noch gewährleistet. Ob diese Förderung bis ins Jahr 2030 weitergeführt wird, ist jedoch offen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der LBV, geplante Abdeckungen möglichst zeitnah umzusetzen.
Gleichzeitig steht der LBV in einem konstruktiven Austausch mit den zuständigen Dienststellen. Ziel ist es, die administrativen Abläufe deutlich zu vereinfachen. Künftig sollen keine mehrfachen Eingaben mehr nötig sein, und die erforderlichen Bestätigungen sollen zentral an einer Stelle erfasst werden. Zudem wird daran gearbeitet, die Kommunikation seitens der Behörden klarer, verständlicher und stärker auf die praktischen Bedürfnisse der Betriebe auszurichten.