Menü

Impfpflicht ab 1.Juli 2025 für neugeborene Kälber

Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Impfpflicht für neugeborene Kälber.
01.07.2025

Alle Tiere, die vor dem 57. Lebenstag den Geburtsbetrieb verlassen, müssen mindestens 14 Tage vor Verlassen des Betriebs intranasal mit einem Lebendimpfstoff gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden.

Auch der Folgebetrieb ist verpflichtet, innerhalb von 28 Tagen nach Einstallung eine zweite Impfung (intranasal oder parenteral) durchzuführen. Beide Impfungen sind im Behandlungsjournal mit Impfstoff und Datum zu dokumentieren.

Die Regelung ist Teil der QM-Anforderungen und gilt zunächst für drei Jahre. Kontrollen erfolgen stichprobenartig im Rahmen der QM-Prüfungen. Ziel ist es, gesündere Kälber mit besserer Konstitution für die Mast zu gewährleisten und das Risiko von Atemwegserkrankungen deutlich zu senken.

Mehr erfahren 

Inforblatt SBV

Weitere Neuigkeiten