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Stellungnahme Kantonales Energiegesetz

Die Änderungen im kantonalen Energiegesetz beinhalten die fossilfreie Wärmeerzeugung in Gebäuden. Der Gebäudepark verursacht einen Viertel der Treibhausgasemissionen. Spätestens ab 2050 möchte der Kanton die Wärmeerzeugung in allen Gebäuden ohne Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen betreiben.
05.11.2025

Der LBV bezieht sich in seiner Stellungnahme auf landwirtschaftsspezifische Situationen, bei welchen die Wirkung des Gesetzes noch nicht konkret abgeschätzt werden kann und deshalb das notwendige Augenmass vorhanden sein muss. 

Konkret sind dies: 

  • Prozesswärme bei der Heubelüftung (Warmluftofen)
  • Geflügelställe, welche aktuell oft mit Propangas beheizt werden, weil wirtschaftliche Alternativen je nach Situation fehlen
  • Mobile Ställe
  • Wärmepumpenboiler zur Brauchwarmwasserherstellung eignen sich nicht in jedem Stall
  • Förderung von erneuerbaren Wärmeerzeugern, auch wenn bereits z.B. mit Holz geheizt wurde

Oft stellt die Wirtschaftlichkeit oder der mögliche Einsatz aufgrund Emissionen ein Problem dar.