Menü

Förderprogramm Wärmepumpenboiler: Frist bis 31.12.25 verlängert!

Gute Nachrichten für alle, die auf eine nachhaltige Warmwasserlösung setzen wollen: Die Einreichungsfrist für das Förderprogramm Wärmepumpenboiler wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert!
27.08.2025

Mit dem Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler können nicht nur bis zu 70 % Strom eingespart, sondern auch mind. CHF 1'000 an Fördergeldern gesichert werden.

Das Förderprogramm richtet sich an:

  • Landwirtschaftliche Betriebe (Milchvieh-, Ziegenmilch-, Schweinebetriebe, Weinkellereien etc.)
  • Warmwasserverbrauch von mind. 150 Liter/ Tag

Wichtig: Die Förderbeiträge werden nur ausbezahlt, wenn der Antrag vor dem Kauf und Einbau des Wärmepumpenboilers eingereicht wird.

Weitere Auskünfte: Raphael Heini (041 925 89 21, raphael.heini@luzernerbauern.ch)
> hier geht's zu weiteren Informationen

Weitere Neuigkeiten