Abbruchprämie im Kanton Luzern: Das Wichtigste auf einen Blick
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Anspruchsberechtigung, die Prämienhöhe, die einzureichenden Unterlagen sowie das Verfahren. Die Höhe der Abbruchprämie wird im Kanton Luzern anhand einer pauschalen Berechnung ermittelt. Die dazugehörige Berechnungstabelle ist im Merkblatt verlinkt.
Zu beachten ist, dass nicht alle Rückbauten beitragsberechtigt sind. So sind Abbruchbauten und -anlagen bei landwirtschaftlichen und touristischen Ersatzneubauten grundsätzlich vom Anspruch auf eine Abbruchprämie ausgenommen, wenn der Abbruch der ersetzten Baute unmittelbar mit der bewilligten Ersatzneubaute zusammenhängt.
Eine Ausnahme bilden zonenkonforme landwirtschaftliche Bauten mit Rückbaurevers. Diese haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abbruchprämie.
Merkblatt rawi: Abbruchprämie ausserhalb Bauzone