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Abbruchprämie im Kanton Luzern: Das Wichtigste auf einen Blick

Wer eine nicht mehr benötigte Baute oder Anlage zurückbaut, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer Abbruchprämie profitieren. Ein neues Merkblatt der Dienststelle Raum und Wirtschaft informiert über die Voraussetzungen, die Höhe der Prämie und das Vorgehen.
11.08.2026
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Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Anspruchsberechtigung, die Prämienhöhe, die einzureichenden Unterlagen sowie das Verfahren. Die Höhe der Abbruchprämie wird im Kanton Luzern anhand einer pauschalen Berechnung ermittelt. Die dazugehörige Berechnungstabelle ist im Merkblatt verlinkt.

 

Zu beachten ist, dass nicht alle Rückbauten beitragsberechtigt sind. So sind Abbruchbauten und -anlagen bei landwirtschaftlichen und touristischen Ersatzneubauten grundsätzlich vom Anspruch auf eine Abbruchprämie ausgenommen, wenn der Abbruch der ersetzten Baute unmittelbar mit der bewilligten Ersatzneubaute zusammenhängt.

 

Eine Ausnahme bilden zonenkonforme landwirtschaftliche Bauten mit Rückbaurevers. Diese haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abbruchprämie.

Merkblatt rawi: Abbruchprämie ausserhalb Bauzone