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Gewässerräume: Kantonsrat zwingt Kanton Luzern zum Handeln

Der Kantonsrat hat ein klares Signal gesetzt: Die heutige Praxis bei der Ausscheidung der Gewässerräume wird überprüft. Für betroffene Bauernbetriebe eröffnet sich damit die Chance auf Korrekturen.
07.04.2026

Bereits im Januar 2025 reichte Kantonsrat Fritz Gerber ein dringliches Postulat ein. Er forderte, dass der Kanton bei der Ausscheidung der Gewässerräume nicht über die Bundesvorgaben hinausgeht und den vorhandenen Handlungsspielraum konsequent nutzt.

Die Dringlichkeit wurde damals vom Kantonsrat abgelehnt.

Im Dezember 2025 hielt der Regierungsrat in seiner Antwort fest, dass der bestehende Spielraum bereits maximal ausgeschöpft werde und keine Anpassungen bei den rechtlichen Grundlagen oder im Vollzug notwendig seien.

Der Kantonsrat ist jedoch anderer Meinung: Am 23. März 2026 erklärte er das Postulat als erheblich. Damit ist klar, dass der Kanton seine heutige Praxis bei der Ausscheidung der Gewässerräume überprüfen und bei Bedarf korrigieren muss.

Für Betriebe, die aktuell von Gewässerraumausscheidungen betroffen sind, ist dies ein wichtiger Entscheid. Er bietet die Möglichkeit, laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren nochmals zu hinterfragen.

Der LBV wird die Umsetzung dieses Prüfauftrags kritisch begleiten.

Was bedeutet das konkret für betroffene Betriebe?

  • Ortsplanungsrevision noch nicht rechtskräftig abgeschlossen
    → Kontakt aufnehmen mit der Gemeinde, auf das Postulat hinweisen und verlangen, dass die Revision pausiert oder die Gewässerräume vorläufig ausgeklammert werden
  • Ortsplanungsrevision bereits abgeschlossen
    → ebenfalls Kontakt aufnehmen mit der Gemeinde und klären, wie eine zeitnahe Anpassung erfolgen kann

 

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