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PV-Anlagen - Abnahmevergütungen ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 können Netzbetreiber jede eingespeiste Kilowattstunde zum Spotmarktpreis der Viertelstunde vergüten, in der sie tatsächlich ins Netz fliesst. CKW wird dies am dem 1. Januar 2027 einführen.
20.10.2026

Somit lohnt es sich, den Eigenverbrauch zu optimieren und Strom mit tiefem Wert (oft zu Mittagszeiten) selber auf dem Betrieb zu verbrauchen oder dann die Batterie zu laden. Bei zu viel Strom kann der Preis sogar ins Negative fallen und man bezahlt für den eingespiesenen Strom. Anlagen bis 150 kW sind von Negativpreisen durch die Mindestvergütung geschützt, bei grösseren Anlagen lohnt sich eine Abschaltung.

Auch die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) wird angepasst und beträgt im Winterhalbjahr noch 1 Rp./kWh, im Sommerhalbjahr 0.1 Rp./kWh und bei Negativpreisen entfällt die HKN-Vergütung.

Ob sich die Nachrüstung eines Energiemanagementsystems (EMS) lohnt, damit negative Preise durch eine Abschaltung verhindert werden können, kann hier überprüft werden.

 

PV-Vergütungsrechnet mit negativen Preisen

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