Fruchtfolgeplanung: Mais nach Mais
Die Ausnahmeregelung des Kantons Luzern, die Mais nach Mais in der Fruchtfolge möglich macht, auch wenn Maiswurzelbohrer nachgewiesen werden, läuft per Ende September 2025 aus. Gleichzeitig arbeitet der Bund eine neue Bestimmung zum Maiswurzelbohrer (im Zusammenhang mit dem Verordnungspaket 2025) aus, da der Maiswurzelbohrer ab 2026 nicht mehr als Quarantäneorganismus geregelt wird.

Die Bekanntgabe, wie diese Verordnung und darin enthaltene Regelungen konkret ausschauen werden, ist auf Ende August geplant. Bis dahin gilt also weiterhin, dass ab September 2025 Mais auf Mais nicht mehr erlaubt sein wird.