Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen gemäss den KIP-Richtlinien eine der beiden Fruchtfolgevarianten einhalten:
Variante 1 – Anbaupausen zwischen den Kulturen
Variante 2 – Anzahl Kulturen und Flächenanteile
Die gewählte Variante ist während mindestens 5 Jahren beizubehalten. Welche Variante aktuell für Ihren Betrieb gilt, kann bei Bedarf im Agate unter „Programmanmeldung“ nachgeschaut werden.
Für beide Varianten gelten klare und verbindliche Vorgaben.
Zu beachten ist das entsprechende Kapitel in den KIP-Richtlinien. Bei Unsicherheit kann die Einhaltung der Anzahl Kulturen und Flächenanteile im Nachweis.Plus (LINK) berechnet werden.
Planen Sie die Fruchtfolge 2026 frühzeitig und sorgfältig, um Mängel und unnötige Kürzungen zu vermeiden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich bei:
LAWA
Annatina Bühler
Fachbereichsleiterin Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 13
E-Mail