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Pflanzenschutz: Einschneidende Änderungen!

Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue Regelung: Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch von Personen mit einer Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) gekauft und eingesetzt werden. Landwirtinnen und Landwirte mit anerkanntem Abschluss können die Bewilligung ins nationale Register eintragen lassen.
Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband weist zudem darauf hin, dass die Regelung insbesondere für Grünlandbetriebe kaum verhältnismässig ist und setzt sich für eine praxisnähere Lösung ein.
08.09.2025

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Pflanzenschutzmittel in der Schweiz nur noch von Personen gekauft und angewendet werden, die eine Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) besitzen. Für Landwirtinnen und Landwirte mit einem anerkannten Abschluss (z. B. EFZ) bedeutet das keine zusätzliche Prüfung: Sie können ihre Fachbewilligung zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 für eine Gebühr von 50 Franken ins nationale Register eintragen lassen.

Die Bewilligung wird künftig ausschliesslich digital ausgestellt und ist über eine App mit QR-Code abrufbar. Sie ist jeweils fünf Jahre gültig und kann durch den Nachweis von acht Stunden Weiterbildung verlängert werden. Ab dem 1. Januar 2027 muss auf jedem Betrieb, der Pflanzenschutzmittel einsetzt, mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen. Personen ohne eigene Bewilligung dürfen Pflanzenschutzmittel anwenden, sofern sie auf demselben Betrieb arbeiten und von einer fachbewilligten Person angeleitet werden.

Der Luzerner Bauernverband weist zudem darauf hin, dass die Regelung insbesondere für Grünlandbetriebe kaum verhältnismässig ist und setzt sich für eine praxisnähere Lösung ein.
 
 
Factsheet Fachbewilligung Pflanzenschutz

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