Wer Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwendungen nutzt, benötigt eine Fachbewilligung. Diese kann auch an andere Personen ohne Bewilligung weitergegeben werden. Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb muss mindestens eine Person eine Fachbewilligung besitzen. Diese erhalten Personen mit landwirtschaftlicher Ausbildung ab 1993 und Ausbildungsbeginn vor 2026. Meister- und Hochschulabschlüsse ab 1975 werden ebenfalls anerkannt (der Direktzahlungskurs ist nicht anerkannt, genausowenig landwirtschaftliche Betriebsführung ohne Ausbildung).
Ab 2026 verwaltet der Bund die Fachbewilligungen zentral und stellt ein digitales Dokument zur Identifikation aus. Zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 müssen bestehende Bewilligungen registriert werden, entweder mit einer bereits erlangten Bewilligung oder dem Ausbildungsnachweis. Neuregistrationen sind bis Ende Dezember 2026 möglich. Die Gebühr für die neue Fachbewilligung beträgt Fr. 50.–.