Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft
Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit bleiben auf dem gleich strengen Niveau.