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Ladenöffnungszeiten Hofläden

Der Regierungsrat passt das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz an: Hofläden und kleine Selbstbedienungsläden (bis 30 m²) dürfen künftig täglich bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
26.08.2025

Zudem werden die morgendlichen Öffnungszeiten klar geregelt. Der LBV begrüsst diesen Schritt grundsätzlich, kritisiert jedoch die fixe 30 m²-Grenze. Diese sei bereits durch die Raumplanung bestimmt und dürfe Innovation nicht unnötig hemmen. Gefordert wird mehr Spielraum – analog zu Tankstellenshops mit 100 m². Damit würde der Kanton dem heutigen Einkaufsverhalten vermehrt Rechnung tragen.

Medienmittelung Kanton

Stellungnahme LBV zum Ladenschlussgesetz