Zudem werden die morgendlichen Öffnungszeiten klar geregelt. Der LBV begrüsst diesen Schritt grundsätzlich, kritisiert jedoch die fixe 30 m²-Grenze. Diese sei bereits durch die Raumplanung bestimmt und dürfe Innovation nicht unnötig hemmen. Gefordert wird mehr Spielraum – analog zu Tankstellenshops mit 100 m². Damit würde der Kanton dem heutigen Einkaufsverhalten vermehrt Rechnung tragen.
Stellungnahme LBV zum Ladenschlussgesetz