Menü

Kantonsrat entscheidet knapp für Hofläden – LBV warnt vor Rückschritt durch Referendum

Der Luzerner Kantonsrat hat heute mit äusserst knappem Mehr von 56 zu 55 Stimmen eine Ausnahme für Selbstbedienungs-Hofläden im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz beschlossen. Damit setzt das Parlament ein wichtiges Zeichen zugunsten der Direktvermarktung und der regionalen Versorgung. Der LBV warnt jedoch vor Rückschritt durch Referendum.
26.01.2026

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV begrüsst den Entscheid ausdrücklich. Hofläden sind für viele Betriebe ein zentraler Absatzkanal und stärken die Verbindung zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung.

Doch die Vorlage steht bereits wieder unter massivem Druck
Ein Referendum ist angekündigt. Linke Kreise bekämpfen die Regelung für Selbstbedienungsläden, während die SVP die Lockerungen für Tankstellenshops bei Elektroladestationen ablehnt. Der LBV befürchtet deshalb, dass die Vorlage im Herbst an der Urne scheitern könnte – mit der Folge, dass die dringend notwendige Entlastung für die Direktvermarktung erneut blockiert würde.

Der LBV ruft die Luzerner Bäuerinnen und Bauern deshalb auf, sich frühzeitig und geschlossen für diese praxistaugliche Lösung einzusetzen. Nur wenn die Landwirtschaft ihre Stimme einbringt, kann verhindert werden, dass ein wichtiger Fortschritt für die Hofläden wieder verloren geht.

 

Bisherige Newsbeiträge zum Thema Ladenschlussgesetz:

Weitere Neuigkeiten