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Stellungnahme zum Ladenschlussgesetz

Aufgrund eines initiierten "Hofladens" in der Stadt waren die Öffnungszeiten der Hofläden auf das Tapet der Regierung gerutscht: Man hatte festgestellt, dass die Hofläden gemäss dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) oftmals gesetzeswidrig offen waren.

Daraufhin hat es zwei politische Vorstösse gegeben und basierend auf diesen hat nun eine Vernehmlassung zur Ausnahmeregelung vom RLG stattgefunden.

Zu dieser hat sich der LBV dahingehend geäussert, dass wir die Verlängerung der Öffnungszeiten für Hofläden zwar befürworten, dies aber möglichst einfach und pragmatisch gehalten werden soll, um die Innovation auf Landwirtschaftsbetrieben nicht zu hemmen.
09.05.2025

Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist auf den 01.01.2026 geplant. Verunsicherte Landwirte können sich bei Marie-Louise Koller 041 925 89 27 melden.

Hier zum Gesetzensentwurf