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Öffnungszeiten für Hofläden

Die geplante Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes ist aufgrund von Uneinigkeiten im Kantonsparlament noch nicht abgeschlossen und wurde deshalb erneut in der WAK des Kantonsrates beraten.
23.12.2025

Vorgesehen ist, dass Hofläden bis maximal 30 m², ohne Verkaufspersonal, für den Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus überwiegend eigener Produktion offiziell täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen.

Die Kommission sieht Hofläden als wichtigen Beitrag zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Eine Minderheit bevorzugt weiterhin den ursprünglichen Vorschlag der Regierung ohne Sortimentsbeschränkungen. Mit dem neuen Vorschlag würden Hofläden gegenüber anderen Gewerbe- und Detailhandelsbetrieben zusätzliche Rechte erhalten. Dafür setzt sich der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband nach wie vor ein.

Medienmitteilung Kanton Luzern
 

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