Güllesilos sind keine Gebäude - Entscheid im Kantonsrat
Gedeckte Jauchesilos gelten im Kanton Luzern künftig definitiv nicht mehr als Gebäude. Mit der Überweisung des Postulats von Kantonsrat Fritz Gerber wird eine langjährige Forderung des LBV umgesetzt und verhindert, dass das Stabilisierungsziel ausserhalb der Bauzone wegen der vorgeschriebenen Siloabdeckungen vorzeitig erreicht wird.
Bis anhin zählte der Kanton Luzern abgedeckte Jauchesilos als Gebäude. Durch die vorgeschriebene Abdeckung wäre das Stabilisierungsziel ausserhalb der Bauzone von höchstens zwei Prozent verfrüht erreicht worden.
Der LBV hat sich in der Vernehmlassung zum RPG II dafür eingesetzt, dass Jauchesilos nicht als Gebäude zählen sollen, wie es vom Bund auch klar kommuniziert wurde.
Das Postulat von Kantonsrat Fritz Gerber wurde nun vollumfänglich überwiesen, sodass gedeckte Jauchesilos im Kanton Luzern definitiv nicht als Gebäude zählen. Bei anderen Bauen wie Hochsilos oder gedeckte Aussenliegeboxen ist die Lage noch unklar, darüber wird sich der Kantonsrat noch beraten.