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Tiere ab Sömmerungsbetrieben - BVD Status

Auf den Märkten dürfen seit April nur noch Tiere aus Betreiben mit grüner BVD-Ampel aufgeführt werden. Diese Regel ist unbedingt einzuhalten.
03.07.2025

Sömmerungsbetriebe sind nicht im Ampelsystem dargestellt, resp. sie haben eine «graue» Ampelfarbe. Werden Tiere auf die Märkte angemeldet, die gesömmert wurden, ist die Ampelfarbe des Heimbetriebes (Talbetrieb) zu berücksichtigen. Das heisst, der Betrieb von dem das Tier in die Sömmerung gegeben wurde. Die Ampelfarbe dieses Betriebes muss grün sein.

Schafe ohne Begleitscheine für QM, Label oder Bio
Bitte beachten, dass der Abzug für Schafe ohne Begleitscheine für QM, Label oder Bio ab 1. Juli 2025 von 10 Rp/kg LG auf 30 Rp./kg LG erhöht wird. Dieser Abzug gilt für LA / SM und WP.