Maiswurzelbohrer: Übergangsregelung 2026 und neue Vorgaben ab 2027
Die bisherige Ausnahmeregelung zu den Fruchtfolgevorgaben im Kanton Luzern läuft Ende 2025 aus. Da die Kommunikation der neuen nationalen Regelung verspätet erfolgte, gilt 2026 ein Übergangsjahr: Mais nach Mais ist 2026 nochmals nach den bisherigen Auflagen (2019–2025) erlaubt.
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Bestimmungen aus der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen:
Neue Regelungen ab 2027
Auf den Vorgaben der neuen Verordnung ist ab dem 01. Januar 2027 Mais nach Mais nur noch möglich,
- wenn im Vorjahr Wiese als Vorkultur angebaut wurde,
- die Wiese als Hauptkultur ausgewiesen war (z. B. 2025 Wiese – 2026 Mais – 2027 Mais),
- oder als Zwischenfutter nach einer früh geernteten Hauptkultur angelegt wurde (z. B. 2025 Getreide – anschliessend Zwischenfutter – 2026 Mais – 2027 Mais),
- und wenn die Parzelle in einer Region liegt, in der die Zahl von 250 Käfern pro Falle nicht überschritten wurde.
Da der Befall stark schwankt, bleibt das jährliche Monitoring (Juni–September) bestehen. Nach Abschluss des Monitorings wird jeweils über Fallenfänge und die Möglichkeit von Mais nach Mais informiert.