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Vogelgrippe: Nachweis in der Schweiz

In der Gemeinde Vinelz (BE) wurde am 4. November 2025 bei einer Graugans das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat rund um drei Seen Beobachtungsgebiete eingerichtet. Der Kanton Luzern ist derzeit nicht betroffen.
12.11.2025

Das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N1 (HPAI) wurde in der Schweiz erstmals in diesem Herbst bei einem Wildvogel festgestellt. Der Fund betrifft eine Graugans in der Gemeinde Vinelz (BE). Aufgrund dieses Seuchenfalls hat das BLV in Absprache mit den betroffenen Kantonen Beobachtungsgebiete rund um den Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee eingerichtet.

Diese Gebiete umfassen einen 3-Kilometer-Streifen um die Gewässer. Dort gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um ein Einschleppen des Virus zu verhindern. Die Regelung gilt vom 6. November 2025 bis 31. März 2026.

Der Kanton Luzern ist aktuell nicht von Massnahmen betroffen.
Laut BLV besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Eine Übertragung des derzeit in Europa zirkulierenden H5N1-Stammes auf den Menschen ist sehr unwahrscheinlich. Geflügelfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Informationen zum Vorgehen bei toten oder kranken Wildvögeln und weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten.

Merkblatt Vorgehen Meldung Vogelfunden

Häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe

Verordnung BLV Massnahmen-Verhinderung-Weiterverbreitung

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