Maiswurzelbohrer - was nun?
Die Luzerner Ausnahmeregelung zur Fruchtfolge läuft Ende 2025 aus. Ab 2026 gilt der Maiswurzelbohrer nicht mehr als Quarantäneorganismus, sondern wird in der neuen «Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen» geregelt.

Zur Diskussion stehen zwei Varianten:
Variante A
Das bisherige System (kein Mais nach Mais in Befallsgebieten)
Variante B
Eine Anpassung der Luzerner Ausnahmeregelung
Noch ist offen, wie sich der Bund entscheidet. Sollte Variante A umgesetzt werden, ist für Luzern eine einjährige Übergangsregelung vorgesehen.
Wichtig
Wird Mais als Zweitkultur nach einer früh räumenden Kultur angebaut, zählt er wie eine Hauptkultur. Die Regelungen gelten für alle Betriebe – unabhängig von ÖLN, Bio oder Fruchtfolgevariante.