Die Vegetationsruhe tritt ein, wenn die durchschnittliche Tagesmitteltemperatur von 5 aufeinander folgenden Tage unter 5 °C liegt. Die Vegetationsruhe ist aber wieder aufgehoben, wenn die Tagesmitteltemperatur von 7 aufeinander folgenden Tage über 5 °C liegt. In diesem Fall können gegebenenfalls spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus geltend gemacht werden. Ob diese Kriterien erfüllt werden, ist mithilfe der Checkliste und dem Präzisierungsdokument zu prüfen. Nebst den Temperaturanforderungen sind immer auch die grundlegenden Punkte gemäss Checkliste zu überprüfen.
Checkliste Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter
Die Bestimmungen dienen dazu, Verluste und Gewässerverschmutzungen zu vermeiden. Damit die Nährstoffe nicht ins Gewässer gelangen, müssen die Böden aufnahmefähig sein. Sie dürfen also nicht gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt sein. In besonders gefährdeten Parzellen sollte die Güllenmenge im Herbst reduziert werden, damit das Risiko von Abschwemmung und Auswaschung minimiert wird. Auch offene Schachtdeckel bergen ein Risiko für Gewässerverschmutzungen. Wo möglich offene Schachtdeckel schliessen und Massnahme «Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft» des Absenkpfad Pflanzenschutzmittel (PSM) – Luzern nutzen.