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JA zur RLG-Anpassung: Hofläden brauchen eine praxistaugliche Lösung

Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Luzern über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes ab. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) unterstützt die Vorlage und ist Teil des JA-Komitees.
15.09.2026

Viele Bauernfamilien setzen auf die Direktvermarktung und bieten ihre Produkte in unbedienten Hofläden an. Diese Einkaufsmöglichkeit wird von der Bevölkerung geschätzt: Kundinnen und Kunden können regionale Lebensmittel direkt dort beziehen, wo sie produziert werden.

Die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen passen jedoch nicht mehr zu dieser Form der Direktvermarktung. Aufgrund eines Entscheids des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom Februar 2024 gelten auch unbediente Hofläden als Verkaufsgeschäfte und müssen sich an die regulären Ladenschlusszeiten halten. Damit müssen sie heute grundsätzlich um 19 Uhr, am Samstag um 17 Uhr schliessen und dürfen sonntags nicht geöffnet sein.

 

Klare Regelung für Hofläden

Mit der Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes soll dieses Problem gelöst werden. Unbediente Verkaufsstellen mit einer Fläche von höchstens 30 m² sollen künftig täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen auch an Sonn- und Feiertagen. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bleiben dabei unverändert. Die Flächengrenze von 30 m² orientiert sich gemäss dem JA-Komitee an den raumplanerischen Vorgaben für Hofläden in der Landwirtschaftszone. Die Regelung gilt nicht nur für Hofläden, sondern generell für kleine Verkaufsstellen ohne anwesendes Verkaufspersonal.

 

Direktvermarktung und regionale Versorgung stärken

Für den LBV ist die Anpassung ein wichtiger Schritt für die Luzerner Landwirtschaft. Wer einen Hofladen betreibt, soll seine Produkte auch dann anbieten können, wenn die Kundschaft Zeit zum Einkaufen hat. Gerade für kleine Direktvermarktungsangebote sind flexible Öffnungszeiten entscheidend. Gleichzeitig leisten Hof- und Selbstbedienungsläden einen Beitrag zur regionalen Grundversorgung. Besonders in ländlichen Gebieten, in denen klassische Dorfläden verschwunden sind, können solche Angebote eine wichtige Lücke schliessen.

Der LBV engagiert sich deshalb im JA-Komitee für die Gesetzesanpassung. Nach Jahren der Diskussion braucht es jetzt eine Lösung, die für die Praxis funktioniert und den Hofläden eine verlässliche Zukunft ermöglicht.

Der LBV empfiehlt deshalb am 27. September 2026 ein JA zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes.

Weitere Informationen zur Abstimmung und zum JA-Komitee

ja-anpassung-rlg.ch

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