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AP30+: Sichere Finanzierung als zentrale Voraussetzung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 eröffnet. Der Schweizer Bauernverband begrüsst grundsätzlich mehr Handlungsspielraum für die Betriebe, warnt jedoch vor den vorgesehenen Kürzungen und Umverteilungen im Zahlungsrahmen.
04.09.2026

Mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) will der Bundesrat unter anderem den Handlungsspielraum der Bauernbetriebe erhöhen, die Ernährungssicherheit stärken und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft fördern. Gleichzeitig sollen die Betriebe mehr Verantwortung übernehmen.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) sieht insbesondere bei der Finanzierung Handlungsbedarf. Im Zahlungsrahmen für die Jahre 2030 bis 2033 seien Kürzungen und Umverteilungen von insgesamt 380 Mio. Franken vorgesehen. Nach Ansicht des SBV besteht damit die Gefahr, dass die AP30+ zu einer Sparvorlage wird und zusätzliche Aufwände über eine Reduktion der Direktzahlungen von den Bauernfamilien selbst getragen werden müssen.

Wertschöpfung und weniger Administration im Fokus


Der SBV will die vorgeschlagenen Massnahmen nun vertieft auf ihre Auswirkungen für die Landwirtschaft prüfen. Im Zentrum stehen dabei eine bessere Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit der Betriebe, geeignete Rahmenbedingungen auf den Märkten, eine administrative Vereinfachung sowie die Stärkung der Produktionsfähigkeit.

Auch die Digitalisierung ist Bestandteil der Vorlage. Für den SBV muss sie in erster Linie dazu beitragen, den administrativen Aufwand auf den Betrieben zu reduzieren.

Weiter sieht die Vorlage unter anderem vor, gewisse Direktzahlungsbeiträge künftig stärker ergebnisorientiert statt massnahmenorientiert auszurichten und die Grundanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen zu erhöhen.

Mehr Planungssicherheit für die Betriebe


Für Investitionen und die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft fordert der SBV zudem mehr Stabilität. Die nächste Agrarpolitik soll deshalb im Grundsatz während zwölf Jahren Bestand haben.

Der Schweizer Bauernverband wird seine Stellungnahme gemeinsam mit seinen Mitgliedorganisationen erarbeiten und dazu eine interne Vernehmlassung durchführen. Die definitive Stellungnahme soll von der Landwirtschaftskammer am 11. Dezember 2026 verabschiedet werden.

Link: Medienmitteilung SBV

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