Die Änderungen betreffen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), die Produktionssysteme, die Biodiversitätsförderung sowie die Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Ziel ist es, unnötigen Aufwand zu reduzieren und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.
So entfällt die Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz: Diese wird erst ab 2030 obligatorisch.
Entlastungen konsequent weiterführen
Für den Schweizer Bauernverband (SBV) sind die Anpassungen ein wichtiger Schritt. Weitere Vereinfachungen sollen mit dem Aktionsplan Kontrollen und der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Rahmen der AP30+ folgen. Entscheidend ist, dass zusätzliche administrative Anforderungen die erreichten Entlastungen nicht wieder aufheben.
Forderungen beim Einkommensvergleich bleiben offen
Beim Vergleich der landwirtschaftlichen Einkommen mit jenen anderer Branchen besteht aus Sicht des SBV weiterhin Handlungsbedarf. Er fordert, den Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils kann nach seiner Einschätzung zu einer verzerrten Beurteilung führen.
Ausserdem sollen die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, um Unterschiede beim Arbeitseinsatz angemessen einzubeziehen. Der Bundesrat will vor einer Anpassung den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N abwarten.