Ab 2027 muss beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die professionelle Verwendung eine gültige und registrierte Fachbewilligung Pflanzenschutz vorgewiesen werden. Die neue Fachbewilligung ist digital und bei jedem Einkauf bequem auf dem Mobiltelefon verfügbar.
Der Bund hat die Frist für den Umtausch der Fachbewilligung um einen Monat verlängert. Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Bewilligung noch nicht umgetauscht haben, erhalten damit eine letzte Möglichkeit, dies bis zum 31. Juli 2026 nachzuholen.
Alle Informationen zur Beantragung und zum Umtausch finden Sie unter: