Wasserentnahmen aus Gewässern eingeschränkt
Die anhaltende Trockenheit und die tiefen Wasserstände setzen Bäche und Flüsse im Kanton Luzern zunehmend unter Druck. Um die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, hat der Kanton Wasserentnahmen aus einem Grossteil der Fliessgewässer vorübergehend untersagt.
Weiterhin möglich sind Wasserentnahmen aus den grossen Seen sowie aus den grossen Fliessgewässern. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben sowie allfällige Bewilligungsauflagen eingehalten werden.
Die Einschränkungen gelten bis auf Weiteres und werden laufend an die Wetter- und Abflusssituation angepasst.
Das gilt jetzt für Ihren Betrieb
✔ Keine Wasserentnahme aus den gesperrten Gewässern. Aus einem Grossteil der Bäche und kleineren Flüsse darf derzeit kein Wasser entnommen werden.
✔ Wasserentnahmen aus grossen Gewässern bleiben möglich. Voraussetzung sind die geltenden Bewilligungen und Auflagen.
✔ Für Wasserentnahmen ist in den meisten Fällen eine Bewilligung erforderlich. Ausgenommen sind lediglich geringe Mengen zum Gemeingebrauch ohne technische Hilfsmittel wie Pumpen oder Leitungen.
✔ Auch bestehende Bewilligungen können eingeschränkt werden. Bei ausserordentlichen Trockenperioden kann der Kanton Bewilligungen vorübergehend anpassen oder aussetzen.
✔ Grundwasser ist nicht automatisch frei nutzbar. Je nach Art und Umfang der Nutzung ist auch hierfür eine Bewilligung oder Konzession erforderlich.
Prüfen Sie vor jeder Wasserentnahme die aktuelle Situation
Da sich die Lage laufend ändern kann, empfiehlt der Kanton, vor jeder Wasserentnahme die aktuellen Informationen zu konsultieren. Insbesondere bei Bewässerungen lohnt sich ein Blick auf die geltenden Regelungen und die interaktive Gewässerkarte.
Nützliche Links
🗺️ Aktuelle Regelungen und Übersicht der zulässigen Wasserentnahmen
Hier finden Sie die aktuell gültigen Einschränkungen sowie Antworten auf häufige Fragen.
https://uwe.lu.ch/themen/gewaesser/nutzungen_eingriffe/wasserentnahmen_2
📝 Gesuchsformulare für Wasserentnahmen
Hier finden Sie die Formulare für Bewilligungen von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Grundwasser.
https://uwe.lu.ch/formulare/formulare_gewaesser
📄 Merkblatt Wasserentnahmen aus Gewässern
Das Merkblatt erläutert, wann eine Bewilligung erforderlich ist und welche Vorschriften bei Wasserentnahmen gelten.
https://uwe.lu.ch/-/media/UWE/Dokumente/publikationen/Publikationen_04_T_bis_Z/Wasserentnahmen_Merkblatt.pdf
Bei Fragen frühzeitig informieren
Wer unsicher ist, ob eine Wasserentnahme zulässig ist oder eine Bewilligung benötigt, sollte sich frühzeitig bei der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) informieren. So lassen sich unnötige Verzögerungen oder Verstösse gegen die geltenden Vorschriften vermeiden.
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Telefon: 041 228 60 60
E-Mail: uwe@lu.ch