Gewässerschutzkontrollen - Präzisierung bei Betankungsplätzen
Bei Gewässerschutzkontrollen gilt eine wichtige Präzisierung: Die Fläche von ortsfesten Tankanlagen wird neu grösser berechnet. Massgebend ist nicht mehr nur die Schlauchlänge als Radius, sondern zusätzlich ein Meter, um Spritzer und Verschüttungen zu berücksichtigen.
Dafür ausschlaggebend ist die KVU Richtlinie 1:
c. Ortsfeste Tankstellen
Diese müssen über eine flüssigkeitsdichte Ableitfläche von ausreichender Grösse (Schlauchlänge im Radius plus min. 1 m) und Abwasserleitung in die Jauchegrube erfüllen.