Mineralölsteuerrückerstattung: Frist für Gesuchseinreichung verlängert
In den vergangenen Monaten haben wir unsere Mitglieder mehrfach darauf hingewiesen, dass die Registrierung und die Gesuchseinreichung für die Mineralölsteuerrückerstattung fristgerecht erfolgen müssen. Aufgrund der Herausforderungen bei der Registrierung und der Gesuchserfassung konnte der Schweizer Bauernverband gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nun eine praktikable Lösung erreichen.
Wichtig ist dabei:
Die Erstregistrierung im ePortal musste bis spätestens 30. Juni 2026 erfolgt sein. Entscheidend ist, dass der Geschäftspartner im ePortal ausgewählt wurde und damit der Onboarding-Prozess ausgelöst wurde.
Betriebe, welche diese Erstregistrierung fristgerecht abgeschlossen haben, das Gesuch auf Taxas jedoch noch nicht eingereicht haben, erhalten eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2026.
Jetzt Gesuch unbedingt noch einreichen
Falls Sie sich bereits rechtzeitig registriert haben, die Gesuchserfassung aber noch nicht abgeschlossen haben, sollten Sie dies nun möglichst bald erledigen. Die Fristverlängerung bietet nochmals die Gelegenheit, den Anspruch auf die Mineralölsteuerrückerstattung geltend zu machen.
Wichtig: Die Fristverlängerung gilt nicht für Betriebe, welche die Erstregistrierung bis zum 30. Juni 2026 nicht vorgenommen haben. Da die gesetzliche Frist in der Mineralölsteuerverordnung geregelt ist, war keine generelle Verlängerung möglich. Die nun gefundene Lösung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und betrifft ausschliesslich bereits fristgerecht registrierte Betriebe.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie sich bis zum 30. Juni 2026 registriert haben, prüfen Sie jetzt, ob Ihr Gesuch auf Taxas bereits eingereicht wurde. Falls nicht, nutzen Sie die verlängerte Frist bis 31. August 2026, damit Ihnen die Mineralölsteuerrückerstattung ausbezahlt werden kann.