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Notfallzulassungen für Movento und Capex Plus

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf Antrag des Schweizer Obstverbands (SOV) zwei befristete Notfallzulassungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau erteilt.
25.02.2026

Notfallzulassungen werden vom BLV dann ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht und keine ausreichenden alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie sind zeitlich befristet, an klare Auflagen gebunden und nur für eine kontrollierte Verwendung vorgesehen. 

 

Bewilligte Anwendungen

  • Movento zur Bekämpfung der Triebspitzengallmücke in Heidelbeeren
  • Capex Plus zur Bekämpfung des Schalenwicklers im Obstbau

 

Befristung und Auflagen

Die Anwendungen sind mit spezifischen Auflagen verbunden. Insbesondere sind Einsatzbereich, Aufwandmenge, Anzahl Behandlungen sowie weitere Anwendungsbestimmungen verbindlich einzuhalten.
Die Notfallzulassungen sind bis zum 31. Oktober 2026 befristet.

Die Bewilligungen werden vom BLV in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Darin sind die zugelassenen Anwendungen und die detaillierten Bedingungen verbindlich festgelegt.

 

Zu den offiziellen Dokumenten und den vollständigen Auflagen:

blv.admin.ch

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