Notfallzulassungen werden vom BLV dann ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht und keine ausreichenden alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie sind zeitlich befristet, an klare Auflagen gebunden und nur für eine kontrollierte Verwendung vorgesehen.
Bewilligte Anwendungen
- Movento zur Bekämpfung der Triebspitzengallmücke in Heidelbeeren
- Capex Plus zur Bekämpfung des Schalenwicklers im Obstbau
Befristung und Auflagen
Die Anwendungen sind mit spezifischen Auflagen verbunden. Insbesondere sind Einsatzbereich, Aufwandmenge, Anzahl Behandlungen sowie weitere Anwendungsbestimmungen verbindlich einzuhalten.
Die Notfallzulassungen sind bis zum 31. Oktober 2026 befristet.
Die Bewilligungen werden vom BLV in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Darin sind die zugelassenen Anwendungen und die detaillierten Bedingungen verbindlich festgelegt.
Zu den offiziellen Dokumenten und den vollständigen Auflagen: