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Förderprogramm und Handhabung Schächte

Der Kanton Luzern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte mit einem Förderprogramm für den Ersatz offener oder beschädigter Schachtdeckel sowie für den Umbau zu Unterflurlösungen.
04.03.2026

Schächte im Feld müssen grundsätzlich geschlossen sein. Für den Ersatz defekter oder fehlender Deckel sowie für bauliche Anpassungen können Förderbeiträge beantragt werden. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und die Bewirtschaftungssicherheit zu erhöhen.

Offene Schächte sind im System Agate zu erfassen und müssen von einem Pufferstreifen mit einem Mindestabstand von drei Metern ab Schachtrand umgeben sein.

Die Regelung für Schächte mit Entlüftungsöffnungen (z. B. ARA-Schächte) wird derzeit noch geklärt. Aktuell müssen sie nicht als offene Schächte in Agate erfasst werden, und ein Pufferstreifen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Unabhängig davon gilt auch hier die allgemeine Sorgfaltspflicht.

 

Merkblatt Förderung Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft

Merkblatt Anforderung Schächte in der Landwirtschaft

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